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Ministerium für Staatssicherheit (MfS)

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Der Staatssicherheitsdienst, Stasi genannt, war der Geheimdienst der DDR. Er wurde 1950 gegründet. An seiner Spitze stand seit 1957 Erich Mielke, der die Stasi über 30 Jahre als fanatischer Hardliner bestimmte. Die Ost-Berliner Zentrale des MfS war im Wesentlichen in 20 Hauptabteilungen und die für die Auslandsspionage zuständige Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) aufgegliedert. Die Bezirksverwaltungen (BVfS) waren analog strukturiert. Ihnen waren Objektdienststellen in Stadt- und Landkreisen, Betrieben und Behörden unterstellt. Das flächendeckende Überwachungsnetz bediente sich der Spitzeldienste zahlloser Inoffizieller Mitarbeiter ( IM) und nahm mit großem Aufwand Postkontrollen und Telefonüberwachungen vor.

Das MfS verfügte über eigene Untersuchungsgefängnisse und agierte faktisch unkontrolliert in einem rechtsfreien Raum. Neben der sehr effektiven Auslandsaufklärung richteten sich die Aktivitäten der Abwehr hauptsächlich gegen Andersdenkende im eigenen Land, gegen sogenannnte "feindlich-negative" Kräfte, den politischen Gegner, für die neben der HA II, vor allem die HA XX zuständig war. Diese Aufgabenstellung rückte vor allem Bürgerrechtler, kirchliche und ökologische Gruppen, kritische Künstler, aber auch Ausreisewillige ins Zentrum der Bespitzelung und Repressalien des MfS. Ausmaß und Formen dieser Aktivitäten nahmen immer monströsere Formen an. 1989 arbeiteten für das MfS etwa 85.500 hauptamtliche und zuletzt 174.200 Inoffizielle Mitarbeiter. Am 17.11.1989 erklärte Hans Modrow die Absicht, das MfS in das Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) umzuwandeln. Dieser Versuch, den verhassten Apparat noch zu retten, wurde in den Dezember- und Januartagen 1990 mit Besetzungen der Bezirks-Stasizentralen durch Bürgerrechtler zunichte gemacht. Sie erzwangen einen Ministerratsbeschluss über die Bildung eines "Komitees zur Auflösung des ehemaligen MfS/AMfS". Die der Vernichtung entgangenen Akten wurden an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU), die so genannte " Gauckbehörde", übergeben.

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