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Grenze

Grenzanlage

Die Bezeichnungen für die Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik(als Teil des "Eisernen Vorhangs") spiegelten die unterschiedlichen Auffassungen beider Staaten in der deutschen Frage: In der Bundesrepublik sprach man von einer "innerdeutschen Grenze", in der DDR dagegen von einer "Staatsgrenze" zwischen BRD und DDR.

Auf DDR-Seite wurde die etwa 1.383 km lange Grenze zur Bundesrepublik Deutschland und die Sektorengrenze zu West-Berlin schon bald mit militärischer Gewalt hermetisch abgeriegelt. Aus Sicht der DDR-Führung sollte mit dem Mauerbau 1961 ein "antifaschistischer Schutzwall" geschaffen werden. Seitdem wurden die Grenzanlagen ständig perfektioniert: mehrfache Stacheldrahtreihen, Gräben, Stolperdrähte, optische und elektrische Warnanlagen, Erdminen und von 1970 bis 1984 Selbstschussanlagen der Splittermine "SM 70" sollten die Flucht zur tödlichen Gefahr werden lassen. Außerdem waren die Grenztruppen angewiesen, auf Flüchtlinge zu schießen (Schießbefehl von 1961): "Nach wie vor muss bei Grenzdurchbruchsversuchen von der Schusswaffe rücksichtslos Gebrauch gemacht werden, und es sind die Genossen, die die Schusswaffe erfolgreich angewandt haben, zu belobigen." ( Erich Honecker 1969). Durch das unmenschliche Grenzregime der DDR starben allein in Berlin 70 Menschen und über 100 wurden bei ihrem Fluchtversuch verletzt. Nach neuen Untersuchungen kamen etwa 900 Menschen an der Grenze zwischen der DDR und und der Bundesrepublik ums Leben.

http://www.rhebs.de/mauer/gr35-1.htm

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