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Hans Albrecht

geb. 22. November 1919 Bochum
Hans Albrecht

Schlosserlehre; Kriegsdienst; Heizungsmonteur,
1945/46 SPD/ SED; 1950 Parteihochschule; Sekretär verschiedener Kreisleitungen, Mitglied des ZK der SED; 1958-60 Vorsitzender des Bezirkswirtschaftsrats, Abgeordneter des Bezirkstages, 1963-65 Studium am Industrie-Institut der Bergakademie Freiberg, 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Suhl, ab 1970 Mitglied des Präsidiums der Freundschaftsgesellschaft DDR-Arabische Länder; Abgeordneter der Volkskammer; 3.12.1989 aus dem ZK der SED und der Partei ausgeschlossen, Verhaftung wegen Amtsmissbrauchs und Untreue; 1991 weiterer Haftbefehl im Zusammenhang mit den Todesschüssen an der innerdeutschen Grenze; 1992 Urteil des Bezirksgerichts Meiningen zu 22 Monaten Haft wegen Anstiftung zur Untreue, Strafe wurde nicht angetreten, da mehr als die Hälfte der Zeit in U-Haft verbüßt; wiederholt legten die Verteidiger ärztliche Atteste wegen begrenzter Verhandlungsfähigkeit vor; 26.7.94 Bundesgerichtshof erhöht das Strafmaß auf fünf Jahre wegen "unmittelbarer Täterschaft"; das Bundesverfassungsgericht verwirft am 12.11.1996 die Haftbeschwerden von Albrecht und anderen; die Tötung von Flüchtlingen sei schwerstes Unrecht, das die Rechtfertigung der Verantwortlichen durch DDR-Gesetze ausschließe; die Verurteilten müssen wenig später ihre Haftstrafen antreten.

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