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Politbüroprozess

Im so gennanten Politbüro-Prozess hatte das Landgericht Berlin 1997 den letzten DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz zu sechseinhalb Jahren Haft sowie den Ost-Berliner SED-Chef Günter Schabowski und den SED-Wirtschaftsexperten Günther Kleiber zu je dreijährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Sie traten ihre Haft nach Bestätigung durch den Bundesgerichtshof Ende 1999/Anfang 2000 an. Zu Prozessbeginn im Januar 1995 saßen auch die DDR-Spitzenpolitiker Harry Tisch, Kurt Hager, Erich Mückenberger und Horst Dohlus mit auf der Anklagebank. Sie schieden jedoch wegen Tod (Tisch) bzw. aus gesundheitlichen Gründen aus.

Zuvor waren 1993 im so genannten Honecker-Prozess bereits Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates wegen Totschlags zu Haftstrafen zwischen fünf und siebeneinhalb Jahren verurteilt worden: Der frühere Verteidigungsminister Heinz Keßler, sein Stellvertreter Fritz Streletz und der frühere SED-Sekretär im Bezirk Suhl, Hans Albrecht.
Der Prozess gegen Erich Honecker wurde im Januar 1993 wegen Krankheit des Angekalgten eingestellt, ebenso wie der gegen den DDR-Ministerratsvorsitzenden Willi Stoph. Der ehemalige Stasi-Chef Erich Mielke wurde wegen des Mordes an zwei Polizisten (9.8.1931) zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Wegen der Todesschüsse an der deutsch-deutschen Grenze und an der Berliner Mauer wurden insgesamt 241 Menschen angeklagt. Dabei handelt es sich vor allem um Angehörige der militärischen Führung und der Grenztruppen, aber auch um DDR-Spitzenpolitiker. Von den 165 abgeschlossenen Verfahren (Stand November 1999) endeten 15 mit Freiheits-und 82 mit Bewährungsstrafen. 51 Angeklagte wurden freigesprochen. Gegen Mitglieder der politischen Führung wurden zwölf Verfahren abgeschlossen.

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