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Freitag,
der 27. Oktober 1989

Der Staatsrat beschließt eine Amnestie für alle illegal ausgereisten DDR-Bürger. Danach sollen binnen drei Tagen auch die inhaftierten "Republikflüchtlinge" freigelassen werden. Sämtliche Strafverfahren wegen dieses Delikts werden eingestellt. Die Amnestie gilt auch für Personen, die bei nichtgenehmigten Demonstrationen festgenommen worden sind.

Der Ministerrat hebt die am 12. Oktober verfügten Reisebeschränkungen in die Tschechoslowakei auf. Somit können alle DDR-Bürger wieder visafrei und ohne Paß in das südöstliche Nachbarland reisen. Das heißt, daß auch der Ausreisestrom von täglich über tausend Personen via CSSR und Österreich in die Bundesrepublik wieder anschwellen kann.

Eine Öffnung der Grenzen und freie Reisemöglichkeiten für alle werden aber nach wie vor ausgeschlossen. Generalstaatsanwalt Günter Wendland lehnt in einem Interview des DDR-Fernsehens ausdrücklich die Abschaffung des Straftatbestandes "ungesetzlicher Grenzübertritt" ab. Die Grenze zwischen der DDR und der BRD trenne nun einmal "zwei Systeme, die miteinander nicht vereinbar" seien. Sie müsse daher zuverlässig geschützt werden.

Protestkundgebungen finden nunmehr auch verstärkt in mittleren und kleineren Städten statt. An diesem Abend an über 30 Orten, darunter Güstrow (20.000 Teilnehmer), Dessau (15.000), Saalfeld (10.000), Olbernhau (4000), Parchim (4000), Lauchhammer (3500) und Großräschen (1500).

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