Republikflucht
Im offiziellen DDR-Sprachgebrauch Bezeichnung für das illegale Verlassen des Landes; nach § 213 StGB wurde der ungesetzliche Grenzübertritt mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, in schweren Fällen mit bis zu acht Jahren geahndet; in den 80er Jahren wurden deswegen schätzungsweise jährlich 1500 bis 2000 Personen inhaftiert; zwischen August 1961 und Oktober 1989 flohen knapp 95 000 Menschen, über 800 von ihnen bezahlten ihren Fluchtversuch aufgrund des Schießbefehls an der innerdeutschen Grenze mit dem Leben.