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Zentrale Erfassungsstelle Salzgitter

Die Justizminister der Bundesrepublik beschlossen nach dem Mauerbau den Aufbau der "Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen Salzgitter“. Eingerichtet wurde sie, um die Beweissicherung strafbarer Handlungen im Zusammenhang mit Repressivmaßnahmen gegen DDR-Flüchtlinge zu ermöglichen. Da die Bundesrepublik eine eigene DDR-Staatsbürgerschaft nicht anerkannte und sich deshalb auch für Bürger der DDR zuständig sah, hatte sie rechtlich keine Probleme die Existenz dieser Behörde zu rechtfertigen. Die Erfassungsstelle in Salzgitter arbeitete als Vorermittlungsbehörde für eine spätere Strafverfolgung von Tätern. Diese vorbereitende Strafverfolgung bezog sich auf Schüsse an der Grenze, Misshandlungen im DDR-Strafvollzug und politische Urteile in der DDR. Es war mit der Existenz der Behörde durchaus beabsichtigt Druck auf potentielle Täter auszuüben. Die Bedeutung der Behörde war der DDR immer bewusst. In allen Verhandlungen mit der Bundesrepublik verlangte sie die Abschaffung der Behörde. Die Akten der Behörde bildeten nach dem Fall der Mauer eine wesentliche Voraussetzung für die justizielle Aufarbeitung der Staatsverbrechen der DDR.

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